Seit dem 01.07.2022 ist nach Einführung des Anordnungsmodells eine Abrechnung der Psychotherapie über die Grundversicherung möglich. Eine vorgängige ärztliche Anordnung (Hausärzte oder Fachärzte der Psychiatrie) ist dafür notwendig.
Die Psychotherapie kann auf Wunsch auch auf eigene Rechnung erfolgen. Supervision und Selbsterfahrung von Fachpersonen wird in der Regel privat verrechnet.
Wenn die vereinbarten Sitzungen 24 Stunden vorher begründet abgesagt werden, erfolgt keine Verrechnung. Unvorhersehbare Absenzen, z.B. infolge von Krankheit oder Unfall, werden nicht verrechnet.