In diesem Jahr ist eine grosse Veränderung in Bezug auf die Übernahme der Psychotherapiekosten im Gange. Ab dem 01.07.2022 wird über das Anordnungsmodell die Abrechnung über die Grundversicherung möglich, wofür vorgängig eine Überweisung durch einen Arzt benötigt wird. Gerne gebe ich Ihnen persönlich weitere Informationen zu den Veränderungen.
Bis zum 01.7.2022, und voraussichtlich auch noch danach, kann auch eine Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernehmen. Da die Beteiligung je nach Zusatzversicherung variiert, lohnt es sich, dies bereits im Vorfeld abzuklären und auch gleich nachzufragen, ob eine vorgängige ärztliche Überweisung notwendig ist.
Wenn die vereinbarten Sitzungen 24 Stunden vorher begründet abgesagt werden, erfolgt keine Verrechnung. Unvorhersehbare Absenzen, z.B. infolge von Krankheit oder Unfall, werden nicht verrechnet.